Das Handwerk für die Füße und Beine

Die Füße sind das Fundament für die physische Beweglichkeit und Leistungsfähigkeit des Menschen. Füße und Beine sorgen im übertragenen Sinne für körperlichen Fortschritt. Gesunde Füße sind daher eine Grundvoraussetzung für weniger Stillstand im menschlichen Organismus. Laufen, Gehen, Stehen, Springen, Tanzen, Wandern – in allen Lebenslagen übernehmen Füße eine dynamische, tragende Rolle im Bewegungsablauf bzw. in der Stütz- und Haltungsfunktion. Eine genaue Betrachtung der Füße zeigt, daß Formabweichungen, Deformitäten, Funktionsstörungen, Beinverkürzungen und weitere individuelle Fussfehler durch die verschiedensten Krankheiten, Unfälle, Verletzungen, tägliche oder aussergewöhnliche Belastungen, schlechte Gewohnheiten u.v.m. in einer pulsierenden Leistungsgesellschaft deutliche Alarmspuren hinterlassen.

Prophylaxe und rechtzeitige Versorgung der Unteren Extremitäten sind stabilisierende, mobilisierende Maßnahmen, die mehr denn je an Bedeutung zugewinnen werden. Gesellschaftlicher Fortschritt birgt Vor- und Nachteile mit permanenten psychischen und physischen Auswirkungen auf den Menschen und den menschlichen Organismus.

Im Dienste der Gesundheit sind die Orthopädie-Schuhmachermeister (OSM) die Partner für den Arzt in punkto Versorgung des Bewegungsapparates. Der indizierte Fuß als Bewegungsorgan und der richtige Schuh als passendes Bewegungsmittel sind unsere Spezialgebiete. Für die individuelle Versorgung der Füße hat sich das Handwerk für Orthopädie-Schuhtechnik konstant weiterentwickelt und für die folgenden Gesundheitsleistungen spezialisiert:

1. Orthopädische Fußeinlagen

2. Orthopädische Schuhzurichtungen

3. Orthopädische Maßschuhe

4. Spezial-Versorgungen wie:

• Diabetesversorgung
• Sportversorgung
• Rheumatischer Formenkreis
• Kinderfußversorgung

Von der kompetenten Beratung für Fuß und Schuh bis zur fußgerechten Versorgung orientiert sich der OSM an den Zielvorgaben, mit handwerklichen Leistungen und dem Einsatz modernster Technologien und Methoden wie Pedografie (elektronische Druckmessung) sowie Gang- und Bewegungsanalysen das optimale Fundament zu finden.

Der Inhalt der ärztlichen Verordnung richtet sich nach den Richtlinien des Bundesausschusses der ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Heil- und Hilfsmitteln in der kassen-/vertragsärztlichen Versorgung (Heil- und Hilfsmittel-Richtlinien). Danach soll der Arzt das Hilfsmittel so eindeutig wie möglich bezeichnen und insbesondere die Anzahl und die Bezeichnung sowie die Art der Herstellung (Konfektion, Maßkonfektion, Anfertigung nach Maß) angeben. Darüber hinaus sind Hinweise (z.B. über Zweckbestimmung, Material, Abmessungen) nützlich, die eine funktionsgerechte Anfertigung, Zurichtung oder Abänderung durch den Lieferanten gewährleisten. Ggf. sind die notwendigen Angaben der Verordnung gesondert beizufügen.

Vor einer Wiederverordnung hat sich der Arzt zu vergewissern, ob die Gebrauchsfähigkeit des bisher verwendeten Hilfsmittels durch Änderung oder Instandsetzung erhalten werden kann.

Die Krankenkassen haben Hilfsmittel grundsätzlich in einfacher Stückzahl zu gewähren. Eine Mehrfachausstattung sollte jedoch dann vorgenommen werden, wenn das Hilfsmittel aus hygienischen Gründen ständig oder häufiger gewechselt werden muß. Ferner ist eine Mehrfachausstattung mit einem typengleichen Hilfsmittel angezeigt, wenn sich dieses wegen der beonderen Beanspruchung durch den Versicherten als zweckmäßig und wirtschaftlich erweist. So kann eine Ausstattung mit einem weiteren Hilfsmittel derselben Art dann vorzunehmen sein, wenn den Bedürfnissen des Betroffenen mit einem Hilfsmittel nicht ausreichend Rechnung getragen werden kann.

Orthopädische Hilfsmittel sind dazu bestimmt, den Zwecken der orthopädischen Behandlung zu dienen, um die Behandlung zu fördern oder den Behandlungserfolg zu sichern oder zu stabilisieren. Orthopädische Hilfsmittel sollen also noch vorhandene, aber fehlgebildete Körperteile in ihre natürliche Lage oder Form bringen oder sie in ihrer Funktion stützen oder unterstützen.

Der OSM ist der Spezialist der nach ärztlicher Verordnung kranke und fehlerhafte Füße mit orthopädlischen Hilfsmitteln versorgt und in der medizinischen Fußpflege ausgebildet und geprüft ist.

Die Herstellung der genannten orthopädischen Hilfsmittel wird nach Anweisung des Arztes durchgeführt. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit einer engen Zusammenarbeit insbesondere mit dem Facharzt für Orthopädie, um in übereinstimmung mit ihm gehbehinderten Menschen in allen Fragen der Orthopädie-Schuhtechnik wirksam helfen zu können.

Im Rahmen der Ausbildung zum OSM erwirbt der Fuß-Spezialist solide Kenntnisse in Anatomie, Physiologie und Biomechanik. Die Erhaltung und Pfelge gesunder Füße und die Rehabilitation bei kranken Füßen wird mit der speziellen individuellen, handwerklichen Fertigung orthopädischer Heil- und Hilfsmittel garantiert. Permanente Weiterbildung gehört ebenfalls zum Berufsbd wie der Einsatz von neuen Werkstoffen und Techniken. Die Fähgikeiten des OSM im perfekten Umgang mit den unterschiedlichsten Materialien sind Voraussetzung für individuelle, funktionelle Lösungen mit optischen Gestaltungsmöglichkeiten.