Alle Einlagen werden über Gipsabdruck (Ihre Fußform) gearbeitet.
Fußeinlagen
Einlagen sind funktionelle Orthesen zur Korrektur, Stützung oder Bettung von Fußdeformitäten, zur Entlastung oder Lastumverteilung der Fußweichteile, der Bein- oder auch Wirbelsäulengelenke. Sie werden aus Kork, Leder, thermoplastischen Kunststoffen und/oder Metall gefertigt.
Der Erfolg zur Behandlung mit Einlagen hängt weitgehend auch von den getragenen Schuhen ab. Der Schuh muß die Einlage in ihrer orthopädischen Funktion ergänzen. So sind in vielen Fällen orthopädische Schuhzurichtungen unumgänglich.
Mindestgebrauchszeiten für den Einsatz von Einlagen lassen sich generell nicht festlegen. So ist im Einzelfall der Lebensweise des Versicherten, der Art der Beschaffenheit der Einlagen und den sich gegebenenfalls verändernden Erfordernissen des zu behandelnden Fußes Rechnung zu tragen. Die Ersatzbeschaffung macht ebenfalls eine Einzelfallentscheidung notwendig.
Mehrfachausstattung
Die Ausstattung des Versicherten mit mehreren, verschiedenartigen Einlagen ist von den Erfordernissen im Einzelfall abhängig. Bei erkennbarer Notwendigkeit sowie vorliegender Indikation ist eine Mehrfachausstattung mit mehreren verschiedenartigen Einlagen möglich.
Verordnungsweise
Aufgrund des erforderlichen Ausgleichs der Sensibilität, der Statik und Dynamik des Fußes erfolgt die Einlagenversorgung in der Regel beiderseits.
Kopieeinlagen
Verordnungsmöglichkeiten
1 Paar Ledereinlagen mit Längsgewölbestütze 08.03.01.0001-0999
1 Paar Kopieeinlagen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen 08.03.01.1000-1999
1 Paar Leichtmetalleinlagen 08.03.01.2000-2999
1 Paar Edelstahleinlagen 08.03.01.3000-3999
Indikationen
Knick-Senkfuß, Knick-Senk-Spreizfuß, Spreizfuß mit Hallux-valgus, Hallux-Rigidus mit Spreizfußbeschwerden, statische Beschwerden nach Frakturruhigstellung, Hohlfuß, Senk-Spreizfuß mit Hammer- und Krallenzehenbildung, Morbus-Köhler (1+2), Arthrosen der Zehengrund- u. Mittelgelenke.
Definition
Kopieeinlagen werden individuell nach Maß oder Formabdruck (mit gesonderter ärztlicher Begründung) gefertigt und dienen dem Abstützen und Entlasten spezifischer Fußpartien. Sie sollen die Fußgewölbe erhalten, Überlastung ausgleichen bzw. Teilbelastungen bewirken und/oder das Abrollen des Fußes verbessern.
Bettungseinlagen
Verordnungsmöglichkeiten
1 Paar Kork-Leder-Einlagen 08.03.02.0001-0999
1 Paar Weichpolstereinlagen (08.03.02.1000-1999)
Indikationen
Knick-Senk-Spreizfuß Kontrakt, Ballen-Hohlfuß, rheumatischer Spreizfuß, angio-neurophatische Fußveränderungen in Kombination mit anderen Fußdeformitäten.
Definition
Bettungseinlagen werden vornehmlich nach einem Formabdruck des belasteten Fußes gefertigt. Sie sollen weitere Verformungen des belasteten, nicht korrekturfähigen Fußes verhindern, in dem sie ihn gegen Dreh- und Biegebewegungen stabilisieren. Sie verhindern eine Überdehnung von kontrakten Bändern und eine ungewollte Bewegung krankhaft veränderter Gelenke. Eine Überlastung der Fußsohlenweichteile oder einzelner Fußpartien wird durch entsprechende Polsterung vermieden.
Schaleneinlagen
Verordnungsmöglichkeiten
1 Paar Kork-Leder-Schaleneinlagen 08.03.03.0001-0999
1 Paar Schaleneinlagen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen 08.03.03.1000-1999
1 Paar Schaleneinlagen aus Metall 08.03.03.2000-2999
Indikationen
Klumpfuß nach knöcherner Korrekturoperation, kongenitaler Plattfuß, Knickfuß, abgesenkter Hohlfuß, kindlicher Knick-Plattfuß, pathologische Beinachsenentwicklung im Kindesalter bei Fußdeformität.
Definition
Schaleneinlagen sollen krankhafte Fußfehlformen und Fehlentwicklungen des Fußes aufhalten, den Fuß in die richtige Form und Funktion lenken, sowie Korrekturoperationen am Fuß sichern. Sie werden aus starren, selbst-tragenden Materialien nach Formabdruck des in Korrekturstellung gebrachten Fußes angefertigt.
Einlagen mit Korrekturbacken
Drei-Backeneinlage
Drei-Backeneinlagen bestehen aus thermoplastisch verformbaren Kunsstoffen oder aus Metall. Die Einlagen haben im Bereich des Großzehenballens, des Fersenbeins innen und der Fußwurzel außen jeweils eine sog. hochgezogene Backe, die den Fuß nach dem 3-Punkte-System korrigiert. Bei Metalleinlagen muß die Innenseite mit Lack oder Lederbezug vor Korrision geschützt werden. Diese Einlagen sind in der Regel 3/4 lang und umfassen den Fuß schalenartig und im Fersenbereich. Ihre Vorderkante muß mit einer Lederspitze gegen den Schuh abgepolstert werden, um den Schuh vor Beschädigung zu schützen.
Verordnung
1 Paar Drei-Backeneinlagen (08.03.04.0001-0999)
nach Formabdruck (08.99.99.0009-0010)
Weitere notwendige Zusätze bei Mehrfachindikationen:
Supinations-/Pronationskeil (08.99.99.0001)
Verkürzungsausgleich fest mit der Einlage verbunden (08.99.99.0008)
Formabdruck vom Arzt geliefert (08.99.99.0009)
Formabdruck in eigener Werkstatt (08.99.99.0010)
Einlagen in Sonderanfertigung
Indikationen
Knick-Plattfüße, Klumpfüße nach Abschluß des Wachstums auch zur postoperativen Versorgung, sonstige schwere kontrakte Fußdeformitäten.
Definition
Diese Einlagen sind individuell hergestellte Einlagen, die auf der Grundlage eines speziellen Gipsabdruckes erstellt werden, eine Walklederdecke sowie Kunststoff oder Metallverstärkung aufweisen und mit Unterleder ausgestattet sind. Einlagen in Sonderanfertigung sind nur dann zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig, wenn ein Rohling nicht verwendet werden kann bzw. eine Versorgung mit den vorgenannten Einlagen nicht möglich ist.
Verordnungsmöglichkeiten
Ein Paar Einlagen in Sonderanfertigung 08.03.07.0001-0999
Fersenspornaussparung
Hierbei wird an der Einlage im Fersenbereich an der schmerzempfindlichen Stelle des Fersensporns eine Vertiefung eingefräßt (Ausnehmung) bzw. gestanzt. Diese Vertiefung wird mit einem weichen Polster ausgekleidet. Die obere Schicht des Polsters wird mit einem Leder überzogen, das die Polstereigenschaft des Polsters nicht wesentlich beeinträchtigt. Es ist darauf zu achten, daß ein Fersendruckaufnahmerand an der Einlage erhalten bleibt, um so eine wirkungsvollere Entlastung des Fersensporns zu erreichen.
Indikation
Fersensporn mit lokalen Druckbeschwerden.
Formabdruck
Der vom Arzt gelieferte Formabdruck besteht in aller Regel aus Gips oder Schaumstoff in Form eines Fußabdrucks (Negativ). Der Leistungserbringer erhält diesen Abdruck zur Herstellung der Einlage. Der Leistungserbringer fertigt das Positiv in eigener Werkstatt.
Formabdruck in eigener Werkstatt, inkl. Positiv
Beim Formabdruck in eigener Werkstatt handelt es sich um einen vom Leistungserbringer erstellten Abdruck aus Gips, Wachs oder Trittschaum o.ä. (Negativ), wobei dieser zu einem Positiv weiter verarbeitet wird, um die Grundlage für eine Einlagenherstellung zu erhalten.