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Orthopädische Schuhe und Hausschuhe

Orthopädische Schuhe und Hausschuhe

Grundsätzlich sind Schuhe Bekleidungsstücke und damit Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens. Schuhe gehören nur dann zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung, wenn bei definierten Krankheitsbildern/Funktionsstörungen der medizinisch notwendige Behinderungsausgleich für den Fuß nicht mit fußgerechten Konfektionsschuhen, deren orthopädischer Zurichtung bzw. orthopädischen Einlagen erreicht werden kann.

Der Anspruch des Versicherten
erstreckt sich nicht nur auf die Erstausstattung, sondern auch auf deren Änderung, Instandsetzung und die gegebenenfalls notwendige Ersatzbeschaffung. Schuhe gehören dann zu den Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), wenn bei definierten Krankheitsbildern und Funktionsstörungen der medizinisch notwendige Behinderungsausgleich für den Fuß nicht mit anderen Hilfsmitteln erreicht werden kann. Der Leistungsumfang der GKV umfaßt auch den optisch an den Maßschuh angepaßten Schuh für die nicht versorgungsbedürftige Gegenseite.
Zu den notwendigen Änderungen gehören insbesondere Erweiterungen und Ergänzungen, die ihre Ursache in der Person des Versicherten (z.B. geändertes Krankheitsbild, Wachstum) haben.
Um den Bedürfnissen der Betroffenen aus- reichend Rechnung zu tragen sowie aus hygienischen Gründen erhalten Versicherte als Erstausstattung grundsätzlich zwei Paar orthopädische Maßschuhe für den Straßengebrauch und ein Paar Maßschuhe in leichter Ausführung für den Hausgebrauch.

Generelle Mindestgebrauchszeiten
lassen sich für eine Ersatzbeschaffung (Nachlieferung) von orthopädischen Schuhen und orthopädischen Zurichtungen am Konfektionsschuh nicht festlegen. Bei orthopädischen Maßschuhen handelt es sich um in Handarbeit gefertigte hochwertige Schuhe, die mit normalen Konfektionsschuhen nicht zu vergleichen sind. Sie bleiben auch bei starker Beanspruchung mindestens ein Jahr funktionsfähig. Nach der Erstausstattung kommt eine Erstbeschaffung grundsätzlich erst nach zwei Jahren in Betracht.

Instandsetzungsarbeiten
am orthopädischen Maßschuh können außerhalb der Gewähr- leistungspflicht notwendig werden, um den therapeutischen Nutzen des Schuhs weiter zu erhalten. Diese Instandsetzungsarbeiten werden dann von der GKV übernommen, wenn sie technisch möglich und wirtschaftlicher als die Ersatzbeschaffung eines orthopädischen Maßschuhs sind. Reparaturen aufgrund der normalen Abnutzung an Absatz und Laufsohle gehen – ebenso wie Reparaturkosten für normale Schuhe – zu Lasten des Versicherten.

Qualitätsnachweise der verwendeten Materialien:
Für konfektioniert hergestellte Produkte dieser Produktgruppe hat der Hersteller bzw. Vertreiber die geforderten Nachweise zur Materialbeschaffenheit innerhalb von sechs Monaten nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger durch Vorlage einer SG-Prüfung bzw. vergleichbarer anderer Prüfverfahren zu erbringen. Für das Material individuell hergestellter oder zugerichteter Produkte gelten die gleichen Anforderungen, die auch die Zulieferindustrie gegenüber dem OSM-Betrieb nachzuweisen hat.

Eigenanteil – Selbstbeteiligung
In Anlehnung an die Orthopädieverordnung empfehlen die Spitzenverbände der Krankenkassen, bei der Versorgung mit orthopädischem Maßschuhwerk sieben Eigenanteilpositionen zugrunde zu legen. In den Fällen, in denen eine einseitige Versorgung erfolgt, hat der Versicherte eine Eigenbeteiligung von 50% des vorgesehenen Eigenanteils zu leisten.

Ohne Eigenanteil sind:
Orthopädische Zurichtungen am Konfektionsschuh, Leisten, Änderungen, Reparaturen und Instandsetzungen.

Wir fertigen nach Ihren Wünschen. Bringen Sie ein Bild von Ihren Wunschschuh mit.

Orthopädischer Straßenschuh
Der orthopädische Straßenschuh für einen zu versorgenden Fuß ist ein fester Schuh, als Halbschuh oder Stiefel gearbeitet, bis 15 cm hoher Schaft, für den Gebrauch als Alltagsschuh auch außer Haus. Der orthopädische Maßschuh beinhaltet eine entsprechende Bettung, eine verlängerte Hinterkappe und ein Lederfutter. Gegebenenfalls erforderliche Zusatzarbeiten am orthopädischen Maßschuh nach 31.03.02. gleichen die vorhandene Behinderung indikationsspezifisch aus.

Verordnung

•  1 Paar Orthopädische Straßenschuhe nach Maß
•  Erst-/Nachversorgung (31.03.01.0001-0999)
•  Zusätze je nach Indikationen


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Orthopädischer Hausschuh
Der orthopädische Hausschuh für einen zu versorgenden Fuß ist gegenüber dem Straßenschuh ein leichterer Schuh, als Halbschuh oder Stiefel gearbeitet, für den überwiegenden Gebrauch im Haus. Er beinhaltet eine entsprechende Bettung, eine verlängerte Hinterkappe und ein Lederfutter oder geeignete Futtermaterialien mit gleichen physikalischen Eigen-schaften wie Leder.
Gegebenenfalls können Zusatzarbeiten am orthopädischen Hausschuh nach 31.03.02. erforderlich sein, um die Behinderung auszugleichen.

Verordnung

•  1 Paar Orthopädische Hausschuhe nach Maß, Erst-/Nachversorgung (31.03.01.1000-1999).
•  Zusätze je nach Indikationen.
•  Wir fertigen Ihre Hausschuhe nach Ihren Wünschen. Bringen Sie ein Bild vom Schuh mit.


Orthopädischer Sportschuh
Der orthopädische Sportschuh für einen zu versorgenden Fuß ist ein fester Schuh, als Halbschuh oder Stiefel gearbeitet, zum Betreiben von Sportarten, die mit anderen Schuhen nicht ausgeübt werden können. Er beinhaltet eine entsprechende Bettung, eine verlängerte Hinterkappe und ein Lederfutter oder geeignete Futtermaterialien mit gleichen physikalischen Eigenschaften wie Leder. Gegebenenfalls können Zusatzarbeiten am orthopädischen Sportschuh nach 31.03.02. erforderlich sein, um die vorhandene Behinderung auszugleichen.

Indikationen
Erhebliche Störungen der Durchblutung und der nervalen Versorgung jedoch unter der Voraussetzung, daß nur mit Hilfe des orthopädischen Sportschuhs eine krankheits-/behinderungsentsprechende Sportart ausgeübt werden kann und auch ausgeübt wird.

Verordnung

•  1 Paar Orthopädische Sportschuhe nach Maß, Erst-/Nachversorgung (31.03.01.2000-2999). Zusätze je nach Indikationen.
•  Bringen Sie ein Bild von Ihrem Wunschschuh mit. Wir fertigen nach Ihrer Vorlage.

Alle Einlagen werden über Gipsabdruck (Ihre Fußform) gearbeitet.

Fußeinlagen

Einlagen sind funktionelle Orthesen zur Korrektur, Stützung oder Bettung von Fußdeformitäten, zur Entlastung oder Lastumverteilung der Fußweichteile, der Bein- oder auch Wirbelsäulengelenke. Sie werden aus Kork, Leder, thermoplastischen Kunststoffen und/oder Metall gefertigt.
Der Erfolg zur Behandlung mit Einlagen hängt weitgehend auch von den getragenen Schuhen ab. Der Schuh muß die Einlage in ihrer orthopädischen Funktion ergänzen. So sind in vielen Fällen orthopädische Schuhzurichtungen unumgänglich.
Mindestgebrauchszeiten für den Einsatz von Einlagen lassen sich generell nicht festlegen. So ist im Einzelfall der Lebensweise des Versicherten, der Art der Beschaffenheit der Einlagen und den sich gegebenenfalls verändernden Erfordernissen des zu behandelnden Fußes Rechnung zu tragen. Die Ersatzbeschaffung macht ebenfalls eine Einzelfallentscheidung notwendig.

Mehrfachausstattung
Die Ausstattung des Versicherten mit mehreren, verschiedenartigen Einlagen ist von den Erfordernissen im Einzelfall abhängig. Bei erkennbarer Notwendigkeit sowie vorliegender Indikation ist eine Mehrfachausstattung mit mehreren verschiedenartigen Einlagen möglich.

Verordnungsweise
Aufgrund des erforderlichen Ausgleichs der Sensibilität, der Statik und Dynamik des Fußes erfolgt die Einlagenversorgung in der Regel beiderseits.


Kopieeinlagen

Verordnungsmöglichkeiten
1 Paar Ledereinlagen mit Längsgewölbestütze 08.03.01.0001-0999
1 Paar Kopieeinlagen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen 08.03.01.1000-1999
1 Paar Leichtmetalleinlagen 08.03.01.2000-2999
1 Paar Edelstahleinlagen 08.03.01.3000-3999

Indikationen
Knick-Senkfuß, Knick-Senk-Spreizfuß, Spreizfuß mit Hallux-valgus, Hallux-Rigidus mit Spreizfußbeschwerden, statische Beschwerden nach Frakturruhigstellung, Hohlfuß, Senk-Spreizfuß mit Hammer- und Krallenzehenbildung, Morbus-Köhler (1+2), Arthrosen der Zehengrund- u. Mittelgelenke.

Definition
Kopieeinlagen werden individuell nach Maß oder Formabdruck (mit gesonderter ärztlicher Begründung) gefertigt und dienen dem Abstützen und Entlasten spezifischer Fußpartien. Sie sollen die Fußgewölbe erhalten, Überlastung ausgleichen bzw. Teilbelastungen bewirken und/oder das Abrollen des Fußes verbessern.


Bettungseinlagen

Verordnungsmöglichkeiten

1 Paar Kork-Leder-Einlagen 08.03.02.0001-0999
1 Paar Weichpolstereinlagen (08.03.02.1000-1999)

Indikationen
Knick-Senk-Spreizfuß Kontrakt, Ballen-Hohlfuß, rheumatischer Spreizfuß, angio-neurophatische Fußveränderungen in Kombination mit anderen Fußdeformitäten.

Definition
Bettungseinlagen werden vornehmlich nach einem Formabdruck des belasteten Fußes gefertigt. Sie sollen weitere Verformungen des belasteten, nicht korrekturfähigen Fußes verhindern, in dem sie ihn gegen Dreh- und Biegebewegungen stabilisieren. Sie verhindern eine Überdehnung von kontrakten Bändern und eine ungewollte Bewegung krankhaft veränderter Gelenke. Eine Überlastung der Fußsohlenweichteile oder einzelner Fußpartien wird durch entsprechende Polsterung vermieden.


Schaleneinlagen

Verordnungsmöglichkeiten

1 Paar Kork-Leder-Schaleneinlagen 08.03.03.0001-0999
1 Paar Schaleneinlagen aus thermoplastisch verformbaren Kunststoffen 08.03.03.1000-1999
1 Paar Schaleneinlagen aus Metall 08.03.03.2000-2999

Indikationen
Klumpfuß nach knöcherner Korrekturoperation, kongenitaler Plattfuß, Knickfuß, abgesenkter Hohlfuß, kindlicher Knick-Plattfuß, pathologische Beinachsenentwicklung im Kindesalter bei Fußdeformität.

Definition
Schaleneinlagen sollen krankhafte Fußfehlformen und Fehlentwicklungen des Fußes aufhalten, den Fuß in die richtige Form und Funktion lenken, sowie Korrekturoperationen am Fuß sichern. Sie werden aus starren, selbst-tragenden Materialien nach Formabdruck des in Korrekturstellung gebrachten Fußes angefertigt.


Einlagen mit Korrekturbacken

Drei-Backeneinlage
Drei-Backeneinlagen bestehen aus thermoplastisch verformbaren Kunsstoffen oder aus Metall. Die Einlagen haben im Bereich des Großzehenballens, des Fersenbeins innen und der Fußwurzel außen jeweils eine sog. hochgezogene Backe, die den Fuß nach dem 3-Punkte-System korrigiert. Bei Metalleinlagen muß die Innenseite mit Lack oder Lederbezug vor Korrision geschützt werden. Diese Einlagen sind in der Regel 3/4 lang und umfassen den Fuß schalenartig und im Fersenbereich. Ihre Vorderkante muß mit einer Lederspitze gegen den Schuh abgepolstert werden, um den Schuh vor Beschädigung zu schützen.

Verordnung

1 Paar Drei-Backeneinlagen (08.03.04.0001-0999)
nach Formabdruck (08.99.99.0009-0010)

Weitere notwendige Zusätze bei Mehrfachindikationen:
Supinations-/Pronationskeil (08.99.99.0001)
Verkürzungsausgleich fest mit der Einlage verbunden (08.99.99.0008)
Formabdruck vom Arzt geliefert (08.99.99.0009)
Formabdruck in eigener Werkstatt (08.99.99.0010)


Einlagen in Sonderanfertigung

Indikationen
Knick-Plattfüße, Klumpfüße nach Abschluß des Wachstums auch zur postoperativen Versorgung, sonstige schwere kontrakte Fußdeformitäten.
Definition

Diese Einlagen sind individuell hergestellte Einlagen, die auf der Grundlage eines speziellen Gipsabdruckes erstellt werden, eine Walklederdecke sowie Kunststoff oder Metallverstärkung aufweisen und mit Unterleder ausgestattet sind. Einlagen in Sonderanfertigung sind nur dann zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig, wenn ein Rohling nicht verwendet werden kann bzw. eine Versorgung mit den vorgenannten Einlagen nicht möglich ist.

Verordnungsmöglichkeiten

Ein Paar Einlagen in Sonderanfertigung 08.03.07.0001-0999


Fersenspornaussparung
Hierbei wird an der Einlage im Fersenbereich an der schmerzempfindlichen Stelle des Fersensporns eine Vertiefung eingefräßt (Ausnehmung) bzw. gestanzt. Diese Vertiefung wird mit einem weichen Polster ausgekleidet. Die obere Schicht des Polsters wird mit einem Leder überzogen, das die Polstereigenschaft des Polsters nicht wesentlich beeinträchtigt. Es ist darauf zu achten, daß ein Fersendruckaufnahmerand an der Einlage erhalten bleibt, um so eine wirkungsvollere Entlastung des Fersensporns zu erreichen.

Indikation
Fersensporn mit lokalen Druckbeschwerden.

Formabdruck
Der vom Arzt gelieferte Formabdruck besteht in aller Regel aus Gips oder Schaumstoff in Form eines Fußabdrucks (Negativ). Der Leistungserbringer erhält diesen Abdruck zur Herstellung der Einlage. Der Leistungserbringer fertigt das Positiv in eigener Werkstatt.

Formabdruck in eigener Werkstatt, inkl. Positiv
Beim Formabdruck in eigener Werkstatt handelt es sich um einen vom Leistungserbringer erstellten Abdruck aus Gips, Wachs oder Trittschaum o.ä. (Negativ), wobei dieser zu einem Positiv weiter verarbeitet wird, um die Grundlage für eine Einlagenherstellung zu erhalten.

Lassen Sie sich Ihre Sporteinlagen individuell auf Ihre Laufschuhe anpassen

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Sporteinlagen

Sporteinlagen sind keine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen

Die Sportversorgung
Die optimale Versorgung des Sportlers erfordert eine interdisziplinäre Kooperation von Biomechanik, Bewegungslehre und Orthopädie-Schuhmacherhandwerk. Die Aufgabe der Orthopädieschuhtechnik besteht in der individuellen und spezifischen Ausstattung der Sportschuhe. Hierfür stehen zwei Lösungsverfahren zur Verfügung: zum einen die individuelle sportartspezifische Maßeinlage und zum anderen die orthopädische Schuhzurichtung. Letztere stellt eine sportart- und sportlerspezifische Anpassung des verwendeten Sportschuhes dar.

In einem funktionellen Bewegungsablauf haben die unteren Extremitäten, insbesondere die Füße, eine tragende, stützende und bewegungszielgerichtete Aufgabe.
Die Orthopädieschuhtechnik hat sich darauf spezialisiert, Schwachstellen an Fuß und Bein zu erkennen. Durch handwerklich gefertigte, individuelle Hilfsmittel kann dann die notwendige Bewegungsfähigkeit sowie die optimale Leistungsfähigkeit wiederhergestellt werden.

Zunächst wird die Bewegung bzw. der Gang beobachtet, gemessen und analysiert, dann kann die Bewegung durch die richtige schuh-technische Versorgung unterstützt und individuell optimiert werden.

Gang- und Bewegungsanalyse
Gang- und Bewegungsanalyse stehen seit einigen Jahren im Mittelpunkt des Interesses von Sportwissenschaft, Orthopädie und Physiotherapie. Ziel ist es, mit modernen computergestützten Analysesystemen eine Vorstellung über die dreidimensionale Bewegung des menschlichen Körpers im Raum zu bekommen. Dabei geht es im wesentlichen darum, die von außen auf den Menschen einwirkenden Kräfte und die vom Menschen durch seine Bewegung erzeugten Kräfte zu beurteilen. Eventuelle Abweichungen der physiologischen Winkelstellungen und Bewegungsausmaße zur Normalbewegung können so differenziert gemessen werden. Heutzutage wächst die Anzahl der Laufanalyseanwender in der Orthopädieschuhtechnik ständig, insbesondere bei den Betrieben, die sich auf Laufsport spezialisiert haben. Für eine moderne Bewegungsanalyse stehen sehr viele, hoch entwickelte High-Tech-Analysesysteme zur Verfügung.
Wichtigste Analyseinstrumente sind Videosysteme und elektronische Druckmeßsysteme. Die Videoaufzeichnungen dienen der Bewegungsdokumentation, bei der mit Normalvideosystem bis hin zu Profi-Highspeed-Systemen gearbeitet wird. Zur effektiveren Gestaltung der Analyse werden PC und Laufband eingesetzt.

Die Eingangsuntersuchung
Im Idealfall erfolgt die Untersuchung des Sportlers interdisziplinär durch einen Orthopäden, einen OSM und einen Physiotherapeuten.
Grundsätzlich umfaßt jede Untersuchung Anamnese, Inspektion, Befund und technische Untersuchung mit Winkelmessung.
Dieser Check-up dient dazu, die Bewegungen des Körpers, hier insbesondere die unteren Extremitäten, in der Frontal-, Sagital- und Transversalebene zu beurteilen. Dabei interessieren ganz besonders Abweichungen von den physiologischen Norm-Winkelstellungen, sowie unphysiologischen Bewegungsausmaße. Außerdem werden muskuläre Dysbalancen, Koordinationsmängel und Haltungsprobleme beurteilt und festgehalten.

Bewegung optimieren – Orthopädieschuhtechnik für den Sport
Die Problematik der Schuh- und Einlagenversorgung ist bei jedem Sportler unterschiedlich, und das Ergebnis wird bei zunehmender Intensität der Analyse immer individueller. Der Trend zur angewandten Wissenschaft, zur intensiveren Analyse ist vorhanden, mit diesem Bemühen werden neue Möglichkeiten eröffnet. Zur Optimierung der Sportversorgung stehen in der Orthopädieschuhtechnik zwei sehr unterschiedliche Hilfsmittel zur Verfügung: die orthopädische Schuhzurichtung und die Maßeinlage.

Orthopädische Schuhzurichtungen
(Sportschuhe und deren orthopädie-schuhtechnische Adaption) Definition

Orthopädische Schuhzurichtungen an Konfektionsschuhen sind Behandlungsmittel des Arztes bei Erkrankungen, Formveränderungen und Funktionsstörungen des Fußes. Im wesentlichen handelt es sich um bettende, korrigierende, stoßdämpfende, stützende oder funktionsverbessernde Maßnahmen.
Zurichtungen kommen als Unterstützung zur Behandlung von Fußfehlformen und Überlastungsschäden dann in Frage, wenn sie bei gezielter Indikation eine Ergänzung der therapeutischen Maßnahmen darstellen.
Die Idee, durch Korrekturen am Sportschuh eine Veränderung der Biomechanik des Bewegungsablaufes zu erwirken und somit eine Leistungsverbesserung beim Sportler zu erreichen, ist im Grunde nicht neu.
Fußdeformitäten, Beinlängendifferenzen und Achsfehler werden heute bei den Spitzensportlern maßgerecht während der Herstellung eines individuellen Schuhes ausgeglichen. Diese vom Ausrüster auf die Bedürfnisse des Sportlers zugeschnittene Schuhversorgung, ist natürlich für den Breitensportler nicht möglich. Heute ist die Orthopädieschuhtechnik in der Lage, solche Adaptionen technisch richtig und finanziell vertretbar auf Verordnung des Arztes herzustellen. Handelt es sich dabei um korrigierende Eingriffe, so darf der Bewegungsablauf der betriebenen Sportart trotzdem nicht beeinträchtigt werden. Das verwendete Material muß leicht sein und dem Sportschuh in seiner Konzeption entsprechen. Praxisbeispiele für die häufigsten Verordnungen, siehe Kapitel Orthopädische Schuhzurichtungen:

Propriozeptive Einlagen für Spastiker

Propriozeptive Einlagen
Bei der Versorgung von Kindern mit spastichen Lähmungen bietet das sensomotorische System des Körpers neue Ansatzpunkte das Gangbild und Koordination dieser Kinder zu verbessern.
Diese Einlagen wirken sowohl statisch-biomechanisch als auch propriozeptiv.

Schuherhöhung – Zurichtungen am Konfektionsschuh

Schuherhöhung bis 3 cm
Schuherhöhungen an Sohle und Absatz werden ausgeführt, um Längendifferenzen der Beine auszugleichen oder um eine Wirkung auf Hüfte oder Wirbelsäule zu erzielen. Auch das vorübergehende Tragen eines Gehgipses erfordert die Angleichung des Gegenschuhes.

Evtl. Kombinationsmöglichkeiten:
a) Einlagen ohne Längenausgleich
b) Einlagen mit Teilausgleich
c) Pufferabsatz

Verordnungsbeispiel:
Rp: Schuherhöhung links oder rechts von … cm an … Paar Schuhen wegen Beinlängendifferenz.
oder
Rp: Schuhausgleich links oder rechts von 2 cm geteilt (1,5 cm außen und 0,5 cm innen
an … Paar Schuhen) wegen Beinverkürzung nach Oberschenkelhalsbruch.


Absatzerhöhung bis 1 cm
Die Absatzhöhe am Schuh ist an die vorgegebene Gelenksprengung gebunden. Jede nachträgliche Veränderung der Absatzhöhe bedeutet eine Verlagerung des Sohlenauftritts. Alleinige Erhöhungen des Absatzes sind daher nur bis max. 1 cm vertretbar, dies gilt Sinngemäß auch für Absatzflachungen, Kombination von Erhöhung auf der einen Seite und Abflachung auf der andren Seite ist möglich

Absatzerhöhung bis 1 cm

Kombinationsmöglichkeiten:
a) Einlagen ohne Längenausgleich
b) Einlagen mit Teilausgleich
c: Sohlenrollen

Verordnungsbeispiel:
Rp: Absatzerhöhung links oder rechts von … mm an … Paar Schuhen wegen Beinverkürzung.
oder:
Absatzerhöhung beiderseits von 1cm an … Paar Schuhen mit zusätzlichem Fersenkeil bei Achillodynie.


Innenranderhöhung der Laufsohle
Durch die Schuhinnenranderhöhung wird im Stand die Auftrittsebene und beim Gang die Abwicklungsrichtung verändert. Ohne angleichende Erhöhung des Absatzes erfolgt eine Verwringung des Schuhes.

Kombinationsmöglichkeiten:
a) Einlagen
b) Absatzranderhöhung innen

Verordnungsbeispiel:
Rp: Innenranderhöhung der Laufsohle an … Paar Schuhen zur Entlastung bei schmerzhafter Knie-Fehlbelastung.


Außenranderhöhung der Laufsohle
Durch die Schuhaußenranderhöhung wird im Stand die Auftrittsebene und beim Gang die Abwicklungsrichtung verändert. Ohne angleichende Erhöhung des Absatzes erfolgt eine Verwringung des Schuhes.

Kombinationsmöglichkeiten:
a) Einlagen
b) Absatzranderhöhung außen
c) Lähmungszüge im Schuh

Verordnungsbeispiel:
Rp: Außenranderhöhung der Laufsohle an … Paar Schuhen . Varusfehlstellung der Ferse bei Teilparese der Außenseitenheber.
oder
Außenranderhöhung der Laufsohle an … Paar Schuhen zum Ausgleich der Pronationskontraktur beim Ballen-Hohlfuß.


Pufferabsatz
Mit dem Pufferabsatz wird eine Dämpfung des Belastungsstoßes beim Auftritt erreicht, zum Beispiel bei Gelenkschmerzen im Fußwurzelbereich, im Knie oder in der Hüfte. Dämpfung des Auftritts ist auch zu empfehlen bei Endprothesen und Wirbelsäulenschäden. Pufferabsätze immer in paariger Ausführung. (Gangbildsymmetrie)

Durch Wahl der Größe des Puffers und der Stärke des Materials läßt sich die Pufferung dosieren: leicht – mittel – stark.

Kombinationsmöglichkeiten:
a) Einlagen
b) Ballen oder Mittelfußrolle
c) Flügel oder Keilabsatz

Verordnungsbeispiel:
Rp: Pufferabsätze an … Paar Schuhen wegen Zustand nach Hüftoperation oder Endprothese, oÄ.
oder
Pufferabsätze an … Paar Schuhen zur Stoßdämpfung der Wirbelsäule.


Mittelfußrolle (mit Absatzangleichung)
Die Hauptwirkung der Mittelfußrolle besteht in einer Funktionsentlastung der Fußwurzelgelenke bis einschließlich des oberen Sprunggelenkes. Die Scheitellinie liegt je nach beabsichtigter Wirkung unterschiedlich weit hinter den Mittelfußköpfchen. Die mechanische Fußlänge wird hierdurch verkürzt. (Absatzangleichung beiderseitz)

Kombinationsmöglichkeiten:
a) Verschiedene Einlagenmodelle
b) Absatzrolle oder Pufferabsatz
c) Keilabsatz

Verordnungsbeispiel:
Rp. Mittelfußrolle an … Paar Schuhen wegen Arthose der Fußwurzelgelenke
oder
Rp: Mittelfußrolle an … Paar Schuhen als ergänzende Maßnahme zur vorhandenen Fußprothese.

Antivarusschuhe

Korrektursicherungsschuh
Sogenannte Anti-Varus-Schuhe bzw. Anti-Valgus-Schuhe für kindliche Sichelfüße dienen der Sicherung des Korrekturergebnisses nach Operationen oder Redressionen. Das ebenfalls zum Leistungsumfang der GKV gehürende Gegenstück ist entsprechend den exakten Grüßenverhältnissen des Fußes auszuwählen, wobei ein optisch müglichst geringer Unterschied zum Versorgungsschuh bestehen sollte, und die Statik und Dynamik des Fußes genauestens zu beachten sind.

Verordnung
1 Paar Anti-Varus-/Anti-Valgus-Schuhe (31.03.03.6000-6999)

Stabilisationsschuhe

Derartige Therapieschuhe dienen der funktionellen Nachbehandlung von Bandverletzungen des oberen Sprunggelenks. Durch die funktionelle Nachbehandlung soll bei eingeschränkter Beweglichkeit des verletzten Fußes eine frühzeitige Mobilisation erreicht werden, wodurch sowohl die Dauer des Krankenhausaufenthaltes als auch die der Arbeitsunfähigkeit verkürzt werden kann. Die Leistungspflicht der GKV erstreckt sich nur auf die Versorgung des jeweils verletzten Sprunggelenks (Einzelschuhversorgung).

Voraussetzungen für die Verordnung eines Therapieschuhs ist eine Versorgung direkt nach Wundheilung bzw. nach Abschwellung des Sprunggelenks, spätestens jedoch zehn Tage nach der operativen Bandnaht bzw. nach dem Unfalltag.

Spezielle Therapieschuhe sind für die Sofortversorgung von zentralen oder peripheren Lähmungszuständen, z.B. nach Schlaganfall oder bei Peronäuslähmung, konstruiert und anstelle von bzw. unterstützend zu Lähmungsorthesen oder Bandagen einsetzbar. Stabilisationsschuhe sind für den beabsichtigten therapeutischen und von vornherein zeitlich begrenzten Zweck konstruiert.

•  zur Ruhigstellung bei Band- und Sehnenschädigungen im Bereich der Sprunggelenke
•  bei Zustand nach operativ versorgter Bandverletzung am oberen Sprunggelenk (Bandnaht),
•  bei konservativer Behandlung frischer Kapselbandverletzung oder
•  bei peripheren oder zentralen neurologischen Krankheitsbildern, z. B. bei spastischen Lähmungen, nach cerebralem Insult- bzw. bei der infantilen Zerebralphase (Morbus Little), in der Regel als vorübergehende Sofortversorgung.

Verordnung
1 Paar Stabilisationsschuhe bei Sprunggelenkband-Schädigung (31.03.03.0001-0999)
oder
1 Paar Stabilisationsschuhe bei Achillessehnen-Schädigung (31.03.03.1000-1999)
oder
1 Paar Stabilisationsschuhe bei Lähmungszuständen (31.03.03.2000-2999).

Entlastungsschuhe

Fußteil-Entlastungsschuh

Die Fußteil-Entlastungsschuhe konzentrieren die Auftrittsbelastung auf belastbaren Teil des Fußes, entweder den Vorfuß oder den Fersenbereich. Bei Zustand nach Verletzung oder Operation bzw. auch einem offenen Fußgeschwür (Malum perforans) wird mit Anwendung dieses funktionellen, therapeutischen Schuhersatzes das Gehen ermöglicht und die Wundheilung begünstigt. Die Versorgung erfolgt nur für den verletzten bzw. operierten Fuß.

Verordnung
1 Paar Fußteil-Entlastungsschuhe (31.03.03.5000-5999)

Verbandschuhe

Verbandschuhe

Die serienmäßig hergestellten Verbandschuhe sollen frühzeitig die Gehfähigkeit bei der Notwendigkeit umfangreicher Verbände im Fuß-/Beinbereich und gegebener Belastbarkeit des Restfußes herstellen und zum Schutz des Verbandes gegen äußere Einflüsse dienen. Je nach Indikation und voraussichtlicher Einsatzdauer lassen sie sich unterteilen in

Verbandschuhe

•  für eine mehrwüchige Verwendung (Kurzzeit) und
•  für eine mehrmonatige Verwendung (Langzeit).
•  Die Leistungspflicht der GKV erstreckt sich nur auf die Versorgung des operierten/verletzten Fußes (Einzelschuhversorgung).

Verordnung
1 Paar Verbandschuhe (31.03.03.3000-4999)